Intern | Alarmierung | Datenschutz | Impressum
Helfer im Einsatz
 

Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das THW ist gesetzlich geregelt. Anforderungen auf örtlicher Ebene (Gemeinde, Polizei, Feuerwehr etc.) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen Ortsverbandes.

Wenn bei größeren Schadensereignissen bzw. im Katastrophenfall die THW-Einheiten überörtlich zentral koordiniert werden müssen, kann das THW durch die zuständigen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung, Polizeidirektion etc.) bei den zuständigen THW-Geschäftsstellen angefordert werden.

Grundsätzlich stimmt das THW seine Einsatztaktik im Rahmen der Unterstellung mit der anfordernden Behörde ab. Hierzu stellt das THW Fachberater. Die Alarmierung erfolgt in der Regel durch Funkalarmempfänger über die zuständige Leitstelle Gotha (03621/).