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Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren
Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die
Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das
THW ist gesetzlich geregelt. Anforderungen auf örtlicher Ebene (Gemeinde,
Polizei, Feuerwehr etc.) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen
Ortsverbandes.
Wenn bei größeren Schadensereignissen bzw. im Katastrophenfall die
THW-Einheiten überörtlich zentral koordiniert werden müssen, kann das THW
durch die zuständigen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung,
Polizeidirektion etc.) bei den zuständigen THW-Geschäftsstellen angefordert
werden.
Grundsätzlich stimmt das THW seine Einsatztaktik im Rahmen der Unterstellung
mit der anfordernden Behörde ab. Hierzu stellt das THW Fachberater. Die
Alarmierung erfolgt in der Regel durch Funkalarmempfänger über die
zuständige Leitstelle Gotha (03621/).
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